Mit einer privaten Rentenversicherung sicher und flexibel für Ihren Ruhestand vorsorgen
Wie funktioniert die private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei Formen der reinen Kapitalbildung, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Versicherer übernehmen das nicht vorhersehbare "Langlebigkeitsrisiko", also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird.
Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?
Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der "Privat-Rentner" ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen und/oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte.
Wie können Sie Ihre Hinterbliebenen absichern?
Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.
Was sollten Sie beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung beachten?
Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages sollten Sie sich von einem zertifizierten AWD-Vorsorgeexperten helfen lassen. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur so kann der Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
Gern beraten wir Sie individuell und persönlich, wie Sie sich die Vorteile der privaten Rentenversicherung sichern können.


