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Fragen & Antworten zur privaten Krankenversicherung

Wer kann sich privat versichern?

Die Tür zur privaten Krankenversicherung (PKV) steht jedem Arbeitnehmer offen, der drei Jahre lang in Folge ein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010 = 49.950 Euro) bezogen hat.

Besonderer Vorteil: 2011 vermindert sich diese Grenze auf 49.500 Euro (4.125 Euro monatlich). Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird somit leichter.

Wichtig: Seit der jüngsten Gesundheitsreform fällt die dreijährige Wartefrist weg. Bereits nach einem Jahr können Sie sich dann privat versichern und bessere Leistungen bei oftmals geringeren Beiträgen sichern.

Beamte, Freiberufler oder Selbstständige können in der Regel sofort in die PKV wechseln und zum Patienten "1. Klasse" aufsteigen! Wer sich nicht komplett privat versichern kann, sollte seine Versorgungslücken mit einer entsprechenden Krankenzusatz-Versicherung schließen.
 

 

Ich will später in die Private. Was soll ich jetzt tun?

Um sich schon heute die Beiträge und den Gesundheitsstatus von morgen zu sichern, sollten Wechselwillige eine Anwartschaft zur Überbrückung der dreijährigen Wartezeit nutzen. Dies ist oft sehr preisgünstig in Form von Optionstarifen möglich.

Die Preise und Leistungen privater Krankenversicherungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter zum Teil erheblich. Zu beachten ist außerdem, dass das günstigste nicht immer das beste Angebot sein muss. Unsere AWD-Experten ermitteln Ihren Versicherungsbedarf und finden maßgeschneiderte Angebote für Sie.
 

 

Bis zu welchem Alter ist ein Wechsel in die Private möglich?

Ein Wechsel ist nicht vom Alter abhängig. Indes steht es den Versicherern frei, bestimmte Höchstaltersgrenzen festzulegen und Gesundheitsprüfungen zu verlangen.

Generell gilt: Ein älterer Mensch zahlt einen höheren Beitrag als ein jüngerer, weil weniger Zeit zum Ansammeln von Altersrückstellungen zur Verfügung steht.
 

Wird die PKV im Alter teurer?

Ja. Die Ursachen liegen in den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und in einer immer älter werdenden Bevölkerung. Die PKV bildet aber Rückstellungen, um die Beitragssteigerungen gering zu halten.
 

Können die Beiträge nachträglich wegen Krankheit erhöht werden?

Nein. Wenn Krankheiten vor Vertragsabschluss bekannt sind, werden sie mit einem Risikozuschlag abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme des Vertrages auf, trägt der Versicherer das Risiko.
 

Sind die Beiträge in der PKV vom Einkommen abhängig?

Nein. Die Beiträge der PKV richten sich nach den versicherten Leistungen (Tarifen), dem Geschlecht, dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen sind nicht möglich.
 

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Dies ist individuell zu prüfen. Eine Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag, da sich die Verwaltungskosten verringern und der Schadensverlauf günstiger ist. Eine höhere Selbstbeteiligung rechnet sich insbesondere für Selbstständige, die den Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss finanzieren müssen.
 

Wo werden Kinder versichert?

Diese Frage taucht regelmäßig auf, wenn ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert ist. Eine kostenfreie Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Elternteil ist immer dann möglich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder das privat versicherte Elternteil weniger oder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient. Andererseits können auch für Kinder die besseren PKV-Leistungen wichtig sein.
 

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