Die Pflegeversicherung: Schutz für Sie, Ihre Angehörigen und Ihr Vermögen
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, neutral von den tatsächlichen Aufwendungen und von wem man wo gepflegt wird. Die Absicherung gegen das Pflegefallrisiko wird mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung kombiniert. Die Höhe des Anspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen) des Versicherten.
Diese Police setzt meist Vorleistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung voraus. Wenn diese nicht kostendeckend ist, können die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Die Pflegekosten werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Viele Tarife sehen kostenbegrenzt auch Erstattungen von Aufwendungen für technische Pflege- und Hilfsmittel sowie für ein pflegegerechtes Wohnumfeld vor.
Versichert ist ein bestimmter vereinbarter Geldbetrag pro Tag. Diese Policen können mit unterschiedlichen Tagessätzen eingegangen werden, wobei bei einigen Tarifen Beitragsfreiheit im Versicherungsfall vorgesehen ist. Wie viel Tagegeld der Versicherte bekommt, hängt von der Pflegestufe ab.
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