Finanz-Lexikon
Amtlicher Markt
Synonym: American Style Gegensatz: Europäische Option
American Depository Receipts (ADRs) sind von amerikanischen Banken begebene Hinterlegungsscheine, die das Eigentum von Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf eine, mehrere oder auch nur auf einen Aktienbruchteil beziehen. ADRs werden an Börsen weltweit stellvertretend für die Original-Aktie gehandelt und sind in Doller notiert.
Der Amtliche Markt ist ein "organisierter Markt" im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes; das heißt, die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst sind gesetzlich geregelt.
Ein emittierendes Unternehmen muss vor Aufnahme des Handels ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen: Es muss zusammen mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleister oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs. 1, Satz 1 oder § 53b Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes über Kreditwesen tätig ist, einen Antrag bei der Zulassungsstelle der FWB Frankfurter Wertpapierbörse einreichen. Gehört der Emittent selbst zu einer dieser Gruppen, so kann er das Verfahren zur Zulassung eigenständig beantragen. Im Einzelnen sind die Zulassungsvoraussetzungen im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung und im Verkaufsprospekt-Gesetz geregelt.
Der Amtliche Markt ist das umsatzstärkste Wertpapierhandelssegment an deutschen Kassabörsen

