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Erleben Fondspolicen eine Renaissance?
Attraktiver könnten fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen werden. Hier investiert der Anleger in die gleichen Papiere wie beim klassischen Aktienfondssparplan. Doch das Finanzamt lässt den Vertrag während der Laufzeit in Ruhe, so dass die Erträge wieder voll - ohne Abzug von Steuern - angelegt werden können. Sofern der Anleger die Fondspolice mindestens zwölf Jahre lang bespart und er bei Fälligkeit mindestens 60 Jahre alt ist, muss er nur die Hälfte der Erträge mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.


