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Mit der Abgeltungssteuer werden seit 1. Januar 2009 alle Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividen und Kursgewinne mit einem Steuersatz von 25 Prozent belegt.
Die Steuer greift von der Haltedauer. Das bedeutet: Es entfällt die zuvor geltende Steuerfreiheit für Kursgewinne aus Aktien und Fonds, die länger als ein Jahr gehalten werden. Zur Abgeltungsteuer kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, so dass sich für Sie eine Steuerlast von rund 28 Prozent ergeben kann.
AWD hilft Ihnen gern dabei, wie Sie die Wertentwicklung Ihres Esparten trotz Abgeltungsteuer optimieren können.
AWD-Rat:

