Schnelleinstieg

Kontakt

Kunden-Log-In
Kontakt

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Rufen Sie uns unter folgender Nummer an:

0800 - 5 20 20 10
Mo-Fr 8.00-20.00 (kostenlos)*

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme auch in dieser Form:

*aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Tarife aus dem Mobilfunk

Immobilie anschaffen und im Alter Miete sparen. "Wohn-Riester" hilft Ihnen dabei.

AWD Wohn-Riester

Seit 2008 kann die staatliche Riester-Förderung auch für die Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Um die Immobilie vorzeitig abzuzahlen, kann es sich lohnen, die Riester-Förderung statt in eine Rentenversicherung oder einen Fondssparplan in die Anschaffung einer Immobilie zu lenken.

 

Jetzt mit Riester in ein eigenes Zuhause
Ob Wohnung, Reihenhaus, Bungalow oder Villa - die Deutschen wollen das besitzen, worin sie wohnen. Laut einer aktuellen Studie halten 58 Prozent der Befragten das Eigenheim für eine "ideale Form der Altersvorsorge". Damit erzielen die eigenen vier Wände den zweiten Platz hinter der staatlichen Rente (73 Prozent).

AWD-Tipp: Sparer, die den Weg über Wohn-Riester wählen, sollten sich vorher von den AWD-Finanzexperten persönlich beraten lassen, ob eine Immobile vor dem Hintergrund ihrer Lebensplanung auch eine geeignete Form der Altersvorsorge ist.


Wie funktioniert Wohn-Riester?

Grundlage für Wohn-Riester ist das Eigenheimrentengesetz: Riester-Sparvermögen sowie künftig fließende staatliche Zulagen dürfen in den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie oder in den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften investiert werden.


Welche drei Wohn-Riester-Möglichkeiten gibt es?

  • Riester-Immobiliendarlehen
  • Riester-Bausparvertrag
  • Entnahme von bereits Erspartem aus einem "normalen" Riester-Rente-Vertrag zum Zweck der Finanzierung einer neuen Immobilie oder um über eine Sondertilgung eine bestehende Immobilienfinanzierung zu entlasten.


Was sind die Voraussetzung für Wohn-Riester?

  • Immobilie befindet sich in Deutschland.
  • Immobilie muss selbst genutzt werden (keine Vermietung).
  • Es darf sich nicht um eine Ferien- oder Wochenendwohnung handeln.
  • Erlaubt ist die Anschaffung von selbstgenutzten Immobilien oder der Erwerb von Anteilen an eingetragenen Wohnbaugenossenschaften oder eigentumsähnlichen, pfändungssicheren Wohnrechten in einer Senioren-Anlage.


Späte Steuern
Wohn-Riester gehorcht der bisherigen Logik, nach der Einzahlungen in die Riester-Rente zunächst steuerfrei sind. Im Alter dann aber besteht Versteuerungspflicht. Grundlage für die Besteuerung ist dann nicht der (Verkehrs-) Wert der Immobilie, sondern das steuerlich geförderte Kapital auf einem "Wohnförderkonto".

Pünktlich zum Rentenbeginn kann der Immobilienbesitzer dann entscheiden, ob er seine Steuerschuld auf einen Schlag oder über einen Zeitraum von bis 17 bis zu 23 Jahren hinweg begleicht. Bei Sofort-Zahlung lockt ein Abschlag von 30 Prozent.


Welche Regeln gelten beim Immobilienverkauf?
Muss die mit der staatlichen Riester-Förderung versehene Immobilie verkauft werden, handelt es sich um eine "schädliche Verwendung". Die Folge: Das auf dem Wohnförderkonto eingezahlte Kapital (Eigenleistung plus Förderung) muss im Jahr des Verkaufs versteuert werden, weil die Immobilie nicht mehr für das mietfreie Wohnen im Alter zur Verfügung steht.


Aber es gibt folgende Ausnahmen:

  • Wird der Verkaufserlös binnen vier Jahren wieder in eine neue selbstgenutzte Immobilie investiert, verzichtet der Fiskus auf die Besteuerung.
  • Gleiches gilt, wenn die geförderten Riester-Beträge binnen eines Jahres wieder in einen Riester-Vertrag fließen (Riester-Banksparplan, -Fondssparplan oder -Versicherung).
  • Steht ein berufsbedingter Umzug an, kann die Immobilie zwischenzeitlich vermietet werden. In diesem Fall muss der Vermieter allerdings vor dem 68. Lebensjahr wieder in seiner Immobilie selbst wohnen.

Unsere Finanzexperten beraten Sie gern, welche Riester-Förderung Ihnen zusteht und wie Sie persönlich von Wohn-Riester profitieren können.