Die Private Rentenversicherung als Altersvorsorge: Sicherheit und attraktive Renditechancen
Was ist eine Private Rentenversicherung?
Bei privaten Rentenversicherungen werden Ihre eingezahlten Beiträge von der jeweiligen Gesellschaft gewinnbringend angelegt - und am Ende der Laufzeit plus erwirtschafteter Überschüsse ausgezahlt.
Je nach Vereinbarung bekommen Sie eine lebenslange bzw. eine zeitlich befristete monatliche Rente (Zeitrente). Auch ein Kapitalwahlrecht kann in die Renten-Police eingeschlossen werden. Dann bekommen Sie statt der monatlichen Rente das angesammelte Kapital in einer Summe
Welche Arten von Rentenversicherungen gibt es?
Neben der klassischen Privaten Rentenversicherung mit einer Garantieverzinsung der eingezahlten Beiträge werden Fondsgebundene Rentenpolicen immer beliebter. Ein wichtiger Grund hierfür: Je nach Police können Sie den Aufbau Ihrer Altersvorsorge an Ihre Lebenssituation und Vorsorgeplanung anpassen. Hinzu kommt, dass fondsgebundene Rentenversicherungen attraktive Renditechancen durch die Anlage in bewährte Fonds bieten.
Abgeltungsteuer: Renaissance der Fondspolicen?
Seit dem 1. Januar 2009 werden Zinsen, Dividen und Kursgewinne mit 25 Prozent besteuert, plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Einführung der Abgeltungssteuer stellt die reine Renditerechnung auf den Kopf: Nach Abzug der neuen Steuer bekommt der Fondssparer möglicherweise weniger ausgezahlt als bei der Variante im Versicherungsmantel, also einer fondgebundenen Rentenversicherung. Der Grund: Bei der Fondspolice wird keine Abgeltungssteuer abgeführt, sondern es gilt die günstigere Regelung, dass die Hälfte der Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert wird. Diese günstige Steuerregelung greift, wenn der Fondspolicen-Inhaber seine Versicherung mindestens zwölf Jahre bespart hat und er sie sich erst nach dem 60. Lebensjahr auszahlen lässt, weil nur dann die Hälfte der Erträge steuerfrei ist.
Risikoschutz kann eingeschlossen werden
Die Private Rentenversicherung kann mit einem Schutz vor Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und/oder schweren Krankheiten kombiniert werden. Optional ist auch ein Todesfallschutz. So kann man zum Beispiel regeln, dass bei Tod des Versicherungsnehmers VOR Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge an Hinterbliebene gezahlt werden. Ebenso können Sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren: Bei Tod des Versicherungsnehmers NACH Rentenbeginn wird dann die Rente an die Hinterbliebenen bis zum Ablauf dieser Garantiezeit weitergezahlt. Auch eine Auszahlung des angesammelten Kapitals abzüglich bereits geleisteter Rentenzahlungen ist stattdessen möglich.
Wie wird die Private Rentenversicherung besteuert?
Die Beiträge zu Rentenversicherungen (mit Kapitalwahlrecht) und für Lebensversicherungen sind zwar nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Dafür wird aber später die monatliche Rente nur mit dem so genannten Ertragsanteil (Differenz aus der Ablaufleistung und den eingezahlten Beiträgen) versteuert.
Besonderer Vorteil: Bei Auszahlung nach vollendetem 60. Lebensjahr und zwölf Jahren Laufzeit ist der Ertrag nur zur Hälfte zu versteuern.
Was ist beim Abschluss einer Privaten Rentenversicherung zu beachten?
Wichtig ist die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall! Haben Sie ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des Bezugsberechtigten ändern. Wenn Sie sich bei dieser Angabe unsicher sind, können Sie auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach Ihrem Tod bekommen soll.
Beim Abschluss einer Privaten Rentenversicherung ist normalerweise keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Notwendig wird diese jedoch, wenn der Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert wird. In diesem Fall ist zu beachten, dass Sie alle Gesundheitsfragen richtig beantworten. Hierbei können Ihnen unser zertifizierten Experten helfen.



