Betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht
Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Seit 2002 haben alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer – auch Teilzeitkräfte- das Recht auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Welchen Weg ein Unternehmen geht, entscheidet der Chef. Beliebtestes Modell ist wegen des geringen Verwaltungsaufwands die Direktversicherung. Besonders attraktiv sind Firmenlösungen. Steigt gleich die gesamte Belegschaft in die bAV ein, geben Versicherer oft attraktive Gruppenrabatte. Zusätzlicher Renditeeffekt: bis zu 15 Prozent.
Was spricht aus Arbeitnehmersicht für die betriebliche Altersvorsorge?
Die Beiträge für die Zusatzrente vom Chef werden aus dem Bruttolohn gespeist. Das spart Steuern und Sozialabgaben. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2011 max. 2.640 Euro) können über eine Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber bei Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV investiert werden. Weitere 1800 Euro können steuerfrei in den Vertrag fließen.
Was passiert mit meinem Geld, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Ihr Geld bleibt Ihnen erhalten, denn das Alterseinkünftegesetz hat die Mitnahmemöglichkeiten für Sie geregelt. Sie können Ihren Vertrag entweder privat fortführen oder auf den nächsten Arbeitgeber übertragen.
Gut geeignet für eine betriebliche Extra-Rente sind auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL). Maximal 40 Euro im Monat schießt der Arbeitgeber als VL zu. Wer das Geld vom Chef direkt in die bAV steckt, spart erstens Sozialabgaben und kann zweitens rund 45 Euro zusätzlich investieren, ohne Einbußen beim Nettogehalt hinnehmen zu müssen.


