Betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitgebersicht
Was bedeutet die betriebliche Altersversorgung für mein Unternehmen?
Da alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer - auch Teilzeitkräfte - seit 2002 das Recht auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben, muss sich praktisch jeder Arbeitgeber aktiv mit diesem Thema auseinandersetzen.
Wie wird die betriebliche Altersversorgung finanziert?
Damit die betriebliche Altersversorgung auch in der Lage ist, entsprechende Leistungen zu erbringen, muss für jeden Arbeitnehmer eine planmäßige Vorausfinanzierung erfolgen. Dies kann z.B. durch Entgeltumwandlung geschehen, d.h. ein Teil des Entgeltanspruches des Mitarbeiters wird nicht als Barlohn ausgezahlt, sondern der bAV zugeführt.
Ein zweiter Weg ist die direkte Arbeitgeberfinanzierung. Hier wendet der Arbeitgeber zusätzlich zum ungekürzten Lohn/Gehalt Mittel für die bAV des Mitarbeiters auf. Im Hinblick auf Gestaltung, Höhe und steuer- wie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen gibt es erhebliche Unterschiede.
Welche Durchführungswege der bAV existieren?
Das Betriebsrentengesetz sieht für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung die folgenden fünf Wege vor:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
Die Durchführungswege unterscheiden sich dabei durch ihre:
- Anlagevorschriften
- sozial- und steuerrechtlichen Behandlungen
- und Gestaltungsmöglichkeiten.
Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge für mein Unternehmen?
Sie können durch die betriebliche Altersversorgung Ihre Lohnnebenkosten reduzieren und gleichzeitig Ihren Mitarbeiten eine attraktive Zusatzversorgung fürs Alter ermöglichen. Dies fördert die Motivation Ihrer Mitarbeiter und bindet diese stärker an Ihren Betrieb.



